Höhere Mindestlöhne in drei Kundenbranchen

Zum 1. Mai steigen in drei Kundenbranchen die tariflichen Mindestlöhne: Im Gerüstbauerhandwerk und im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk sind die Lohnuntergrenzen bereits allgemeinverbindlich. Für das Maler- und Lackiererhandwerk wird die Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kürze erwartet.

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Gewerbliche Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk müssen ab dem 1. Mai 2017 in Westdeutschland und Berlin mindestens 11,40 Euro und in Ostdeutschland mindestens 11,20 Euro erhalten. Ab dem 1. Mai 2018 gilt ein bundesweiter Mindestlohn von 11,40 Euro.

Gerüstbauerhandwerk

Im Gerüstbauerhandwerk steigt die Lohnuntergrenze von 10,70 Euro auf 11 Euro. Hier gibt es schon jetzt keine Ost-West-Unterscheidung mehr. Als Gerüste gelten hier alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Tragekonstruktionen der Rüsttechnik. Neben dem Mindestlohn gilt ein Mindesturlaub von 30 Tagen je Kalenderjahr.

Maler- und Lackiererhandwerk

Die Tarifparteien des Maler- und Lackiererhandwerks haben sich bereits auf neue Mindestlöhne geeinigt. In der Zeitarbeit zu beachten sind die angepassten Mindestlöhne allerdings erst, wenn die 9. Malermindestlohnverordnung im Bundesanzeiger verkündet wird. Diese Veröffentlichung wird zeitnah erwartet. Die verbindlichen Mindestlöhne steigen dann zum ersten Kalendertag des Folgemonats für ungelernte Arbeitnehmer auf 10,35 Euro (bundesweit). Gelernte Arbeitnehmer müssen in Westdeutschland sowie Berlin mindestens 13,10 Euro und in Ostdeutschland mindestens 11,85 Euro verdienen. (ML)

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